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Deutsche Schiffsbeteiligungen
Sind österreichische Anleger als Kommanditisten an einer vermögensverwaltenden deutschen Schifffahrts-GmbH & Co KG beteiligt, die ihrerseits eine Beteiligung an einer operativen deutschen Schiffahrts-GmbH hält, dann unterliegen die Gewinnausschüttungen der Betriebs-GmbH an die deutsche Besitz-KG gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland in den Händen der österreichischen Anleger der österreichischen Besteuerung. Eine abweichende Beurteilung wäre nur dann anzustellen, wenn die deutsche Finanzverwaltung auf der Grundlage der „Geprägetheorie" die Gewinnausschüttungen zwingend als Gewinne der gewerblich geprägten deutschen Besitz-KG anzusehen hätte und auf dieser Grundlage eine Besteuerung vornimmt (Hinweis auf EAS 2185). (EAS 2571 v. )