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SWI 3, März 2005, Seite 151

Meistbegünstigung im Gemeinschaftsrecht

Gerald Toifl

Am hat der Generalanwalt Colomer in der Rs. D, C-376/03, seine Schlussanträge vorgetragen. Dabei geht es u. a. um die Frage, ob das primäre Gemeinschaftsrecht verlangt, dass allen Ansässigen von anderen EU-Mitgliedsstaaten die jeweils günstigste Regelung aus den verschiedenen von einem Mitgliedsstaat mit anderen Mitgliedsstaaten abgeschlossenen DBA zu gewähren ist. Thömmes (IWB Nr 22 vom , 1087 ff., Fach 11a, Rechtsprechung, 799 ff.) geht in einer Anmerkung davon aus, dass der EuGH in seinem Urteil die Frage wahrscheinlich nicht abschließend beantworten wird. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der dem EuGH vorgelegte Sachverhalt auch unter Bezugnahme auf die Ungleichbehandlung eines in den Niederlanden beschränkt Steuerpflichtigen mit einem in den Niederlanden unbeschränkt Steuerpflichtigen - also auf bereits „ausgetretenen Pfaden" - gelöst werden kann. Thömmes sieht in den Ausführungen des Generalanwaltes aber auch eine wichtige Grenzlinie, wonach Schutz vor einer Einschränkung aus dem Geltungsanspruch der Grundfreiheiten nur eine DBA-Regelung genieße, die nachweislich das Ergebnis eines aus gegenseitigem aufeinander abgestimmten Besteuerungsverzicht resultierenden Verhandlungs...

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