zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 3, März 2005, Seite 148

EuGH: Beratungsleistungen an Investmentfonds sind am Empfängerort steuerbar

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Urteil vom Rs. C-8/03 Banque Bruxelles Lambert hatte sich der EuGH mit mehreren Fragen betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen an luxemburgische Investmentgesellschaften mit variablem Grundkapital (sociétés d'investissement à capital variable, im Folgenden: SICAV) zu befassen. Fraglich war zunächst, ob SICAV als Unternehmer i. S. d. 6. MwSt-RL einzustufen sind. Fraglich war weiters auch, wo der Ort der Leistung für seitens einer Bank an SICAV erbrachte Leistungen ist.

Diese Fragen stellten sich in einem Rechtsstreit zwischen der Banque Bruxelles Lambert SA (im Folgenden: BBL) und dem belgischen Staat über den Leistungsort hinsichtlich seitens der BBL an luxemburgische SICAV erbrachte Dienstleistungen. Nach Beratungsverträgen, die die BBL mit verschiedenen SICAV geschlossen hat, hat sich die BBL verpflichtet, die SICAV bei der Vermögensverwaltung zu unterstützen und dafür Sorge zu tragen, dass ihre Beratung der allgemeinen Ausrichtung der Verwaltung und der Investitionspolitik der SICAV genau entspricht. Weiters musste die BBL den für die tägliche Verwaltung der SICAV Verantwortlichen die Unterlagen und Informationen sowie die mündliche oder schriftliche Beratu...

Daten werden geladen...