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SWI 3, März 2005, Seite 142

Der Begriff der "Betriebsstätte" im UStG

THE TERM "FIXED ESTABLISHMENT" IN THE VAT-ACT

Clemens Endfellner

Due to various provisions in the VAT-Act, it is of relevance whether a fixed establishment is constituted. The following article discusses this relevance, the definition created by the European Court of Justice and the consequences for Austria, where the VAT guidelines stipulate that a fixed establishment in the sense of the VAT equals a permanent establishment according to the Federal Fiscal Code.

I. Die Bedeutung des Begriffs der Betriebsstätte

Werden sonstige Leistungen im Sinne von § 3a Abs. 10 UStG durch einen Unternehmer erbracht, richtet sich die Ortsbestimmung nach § 3a Abs. 9 UStG. Ist der Leistungsempfänger ein Unternehmer, ist litera a dieser Bestimmung anzuwenden. Unterschieden wird in dieser litera danach, ob die sonstige Leistung an eine Betriebsstätte eines Unternehmers oder direkt am Sitze des Unternehmens ausgeführt wird. Relevant ist daher, was unter einer Betriebsstätte zu verstehen ist. Gilt beispielsweise ein Server nicht als Betriebsstätte im Sinne des UStG, würde sich der Leistungsort nach dem Ort bestimmen, an dem der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Befinden sich Server und Unternehmerort in verschiedenen Staaten, würden andere Regelungen maßgeblich. Es würden sich hinsichtlich Anzeigepflich...

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