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SWI 3, März 2005, Seite 141

Entlastung der Autorenhonorare von der Abzugsbesteuerung

(BMF) - Ein österreichischer Buchverlag, der jährlich an eine Reihe von ausländischen Autoren so genannte „Autorenhonorare" auszahlt, gilt damit deren Urheberrechte an den literarischen Werken ab und hat folglich nach § 99 EStG einen Steuerabzug von 20 % vorzunehmen. Jene Doppelbesteuerungsabkommen, die dem OECD-Musterabkommen folgen, sehen aber eine Entlastungsverpflichtung Österreichs von dieser Abzugsteuer vor.

Der österreichische Buchverlag hat die Wahl, ob er hierzu das Quellenentlastungssystem anwendet und in unmittelbarer Anwendung des jeweiligen Abkommens die Auszahlung abzugsfrei vornimmt oder ob er sich für das Rückzahlungssystem entscheidet (EAS 1356, EAS 1876).

Wählt der Verlag das Quellenentlastungssystem, dann trägt er die Verantwortung, dass die Abkommensvoraussetzungen für die Unterlassung des Steuerabzuges erfüllt sind und dass er dies auch dokumentieren kann; wichtigstes Dokumentationserfordernis hierfür ist eine Ansässigkeitsbescheinigung des ausländischen Autors (AÖFV Nr. 31/1986).

Wählt der Verlag das Rückzahlungssystem, dann müssten vom ausländischen Autor Rückzahlungsanträge an das Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart gerichtet werden (Formular ZS-RD1, deutsche Fassung, u...

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