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SWI 3, März 2005, Seite 132

Deutsche Immobilienfonds-KGs

(BMF) - Mit dem Wirksamwerden des österreichischen Immobilien-Investmentfondsgesetzes (BGBl. I Nr. 71/2003) hat sich auch die steuerliche Behandlung von ausländischen Immobilienfonds-KGs geändert. Denn gemäß § 42 ImmoInvFG sind nunmehr die Bestimmungen dieses Gesetzes auch auf ausländische Immobilien-Investmentfonds anzuwenden, wobei als ausländischer Immobilien-Investmentfonds jede einem ausländischen Recht unterstehende Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien gilt, die nach den Grundsätzen der Risikostreuung (siehe hierzu Rz. 271 InvFR und die dort u. a. erwähnte 10-Immobilien-Untergrenze) errichtet ist.

Sind deutsche Immobilienfonds-KGs demzufolge als ausländischer Immobilien-Investmentfonds anzusprechen, dann werden die aus österreichischen Immobilien erzielten Gewinne (Bewirtschafts-, Aufwertungs-, Wertpapier- und Liquiditätsgewinne - siehe § 14 ImmoInvG) im Wege einer Quasi-Transparenzmethode in den Händen der deutschen Anleger besteuert. Die Methodik unterscheidet sich von einer reinen Transparenzmethode vor allem dadurch, dass die aus den inländischen Immobilien erwirtschafteten Einkünfte umqualifiziert werden: Sie werden insgesamt in Einkünfte aus Kapitalvermögen gewandelt und bei den beschränkt steuerpflichtigen juristischen und natürlichen Anlegern als solche gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. d EStG in die be...

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