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SWI 3, März 2005, Seite 108

Kapitalertrag einer Nullkuponanleihe nach Ansässigkeitswechsel

Im Geltungsbereich des Artikels 11 der dem OECD-MA nachgebildeten Abkommensbestimmungen wird nach der geltenden Verwaltungspraxis auf das Zuflussprinzip und nicht auf das Kausalitätsprinzip abgestellt (siehe EAS 2305 und EAS 2480). Diese Verwaltungspraxis hat sich zwar bei der Ertragsbesteuerung von Kapitalanlagen entwickelt, die einen laufenden Ertrag abwerfen. Es sind derzeit aber keine Erfordernisse erkennbar, diese Grundsätze bei der Besteuerung des Ertrages von Nullkuponanleihen aufzugeben, zumal auch bei Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften nach wie vor nicht darauf abgestellt wird, ob die Ausschüttung aus einer langjährig thesaurierten oder aus der laufenden Gewinnerzielung stammt. (EAS 2550 v. )

Rubrik betreut von: Internationales Steuerrecht
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