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Auslagerung von Unternehmensfunktionen deutscher Unternehmen in österreichische Kommanditgesellschaften
Werden in Österreich Kommanditgesellschaften (GmbH & Co KGs) gegründet, deren Aufgabe darin besteht, Unternehmensfinanzierungen unter Einbeziehung österreichischer Kreditinstitute herbeizuführen, Vertriebsstrukturen deutscher Unternehmen in Österreich aufzubauen und bewegliches Sachanlagevermögen an in Deutschland ansässige Unternehmen zu vermieten, wobei die Kommanditisten zugleich Anteilseigner der die Leistungen empfangenden deutschen Kapitalgesellschaften sind, dann wird angesichts des bestehenden Unternehmensverbundes besonders darauf zu achten sein, dass die Leistungsvergütungen dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechen.
Die inländischen Räumlichkeiten der Kommanditgesellschaft dürften bei dem beschriebenen Sachverhaltsbild die Erfordernisse einer inländischen Betriebstätte sowohl nach inländischem wie auch nach Abkommensrecht (Artikel 5 DBA-Deutschland) erfüllen. Der Betriebstättencharakter leitet sich aber nicht aus der kraft Gesetzes bestehenden Gewerblichkeit der Komplementärgesellschaft ab, da diese nach österreichischem Recht der Personengesellschaft nicht gewerblichen Charakter verleihen kann (Rz. 6015 EStR 2000). Da aber eine Mitunternehmerschaft nur einen einzigen Betrieb und damit Eink...