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BFH zur 20 000 Dollar-Grenze bei US-Künstlern/Sportlern
Vom Veranstalter getragene Transport-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind als Einnahmen anzusetzen.
Die Inanspruchnahme der „USt-Nulllösung" führt zu anzusetzenden Einnahmen.
Das EU-Diskriminierungsverbot („Gerritse") gilt nicht im Verhältnis zu nichtansässigen US-Künstlern/Sportlern
Der in den USA ansässige Musiker wurde von einer deutschen Konzertagentur (A) für den Zeitraum November und Dezember 1998 zur Mitwirkung an der Europa-Tournee eines Pop-Musikers verpflichtet. Er erhielt hierfür eine wöchentliche Vergütung, die nach dem Vertrag „unter Einbehaltung von Steuern fällig werden" sollte, sowie für jeden vollständigen Tag oder jede vollständige Nacht der Abwesenheit von seinem Wohnsitz ein Tagegeld. Ferner war vereinbart, dass der Künstler per Bus oder Flugzeug zu den einzelnen Veranstaltungsorten gebracht werden und dass A ihm während der Tournee eine tägliche Unterbringung in 4- oder 5-Sterne-Hotels bereitstellen sollte. Schließlich hatte der Künstler gegenüber A einen Anspruch auf eine näher bestimmte Verpflegung. Außerdem heißt es im Vertrag, dass dieser unabhängig vom Ort der Darbietung „allein gemäß den Gesetzen des Staates von Kalifornien ausgelegt werden" sollte. ...