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Ausländischer "Producer" eines Theatergastspiels als Mitwirkender an der inländischen Unterhaltungsdarbietung
Nach der jüngsten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes () sind wohl ausländische Theaterkapitalgesellschaften als Mitwirkende bei inländischen Theatergastspielen anzusehen, nicht aber die bloß durch Managementleistungen am Gastspiel mitwirkenden ausländische Künstleragenturen. Aus dem Erkenntnis ist zu schließen, dass der Begriff des „Mitwirkenden" sich daher auf natürliche und juristische Personen beschränkt, die an der inhaltlichen Gestaltung der Unterhaltungsdarbietung „beteiligt" sind. Dies ist nach Ansicht des Gerichtshofes bei einer Theaterkapitalgesellschaft sowie bei einer juristischen Person, die ein Orchester betreibt, der Fall.
Aus dieser Perspektive betrachtet ist daher eine ausländische Produktionsgesellschaft - die in gleicher Weise wie eine Theaterkapitalgesellschaft - ein Theatergastspiel einstudiert S. 584und produziert und dieses sodann an ein österreichisches Theater „verkauft", an der inhaltlichen Gestaltung der österreichischen Theateraufführung „beteiligt" und wirkt damit - auch im Lichte der jüngsten VwGH-Rechtsprechung - daran mit. Ein im Vertrag mit dem inländischen Theater als „Producer" bezeichnetes britisches Unternehmen...