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Qualifikation ausländischer Personengesellschaften
Das deutsche zur Frage der steuerlichen Einordnung der US-LLC Stellung genommen. Dieses Schreiben hat in der Literatur zu einigen kontroversiellen Stellungnahmen geführt. Möbus (GmbHR 2004, 122 ff.) fasst die Kritik am BMF in der Weise zusammen, dass dieses ohne nähere Begründung von der früheren Sichtweise bei der Abkommensauslegung abweiche und auch der herrschenden Lehre widerspreche. Diese Sichtweise führe insbesondere bei deutschen natürlichen Personen als Gesellschafter zu einer deutlichen Steuermehrbelastung. Es komme demnach nämlich zu einer doppelten Erfassung der Gewinne auf Ebene des Gesellschafters, dessen Gewinnanteil in den USA voll besteuert wird und ein weiteres Mal bei einer unterstellten „Ausschüttung" in Deutschland, wobei eine Steueranrechnung im Inland nicht vorgesehen ist. Möbus weist zu Recht darauf hin, dass diese „Ausschüttungen" nach deutschem Recht als Entnahmen aus einer ausländischen Betriebsstätte zu qualifizieren sind und daher im Inland allenfalls im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigt werden können.