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Erbschaftsteuerrecht und Gemeinschaftsrecht
In letzter Zeit wird im zunehmenden Maße die Frage aufgeworfen, inwieweit die Bestimmungen des Erbschaftsteuerrechts mit den gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverboten in Einklang stehen. Die meisten Untersuchungen gehen in die Richtung, dass der in den letzten 10 Jahren vom EuGH vorgezeichnete Weg auf dem Gebiet der Ertragsteuern in Zukunft wohl auch auf dem Gebiet des Erbschaftsteuerrechts beschritten werden wird. Meincke (Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge 2004, 353 ff.) nimmt demgegenüber einen restriktiveren Standpunkt ein. Meincke geht unter Bezug auf die Barbier-Entscheidung des EuGH zwar ebenfalls davon aus, dass in gewissen Bereichen das deutsche Erbschaftsteuerrecht mit den gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten in Widerspruch stehen könnte. In der Folge plädiert er jedoch vehement dafür, dass man es „trotz aller Gemeinschaftsfreudigkeit bei der Grundentscheidung des EG-Vertrages für den Vorrang des nationalen Rechts im Bereich der direkten Steuern belassen (sollte)". Nach Meincke besteht auch nach der neueren Rechtsprechung des EuGH kein Anlass, im Bereich des Erbschaftsteuerrechts auf einen immer stärkeren Einfluss des Gemeinschaftsrechts zu dringe...