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SWI 11, November 2004, Seite 537

Bezug deutscher Dividenden über Zwischenholdinggesellschaften

Werden von einer deutschen Holding-GmbH, die Tochtergesellschaft einer österreichischen Familienholding GmbH ist, Dividenden deutscher Kapitalgesellschaften bezogen und wird die Zurechnung der Dividenden an diese deutsche Holdinggesellschaft von S. 538der deutschen Steuerverwaltung anerkannt, jedoch der Gewinnausschüttung der deutschen Holdinggesellschaft an die österreichische Familienholding-GmbH die auf Grund der Mutter-Tochterrichtlinie zu gewährende Steuerfreistellung versagt, dann erscheint diese Vorgangsweise EU-rechtlich nicht gedeckt und führt zudem zu einer Doppelbesteuerung.

Wird auf deutscher Seite ins Treffen geführt, dass § 50d Abs. 3 dEStG zur Anwendung komme, weil die österreichische Holding keine Wirtschaftstätigkeit entfalte und weil zudem für ihre Einschaltung wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe fehlen, dann wird dieses Argument aus EU-rechtlicher Sicht nur dann gerechtfertigt sein, wenn Deutschland damit eine missbräuchliche Steuerumgehung unterbinden möchte.

Wurde die österreichische Familienholding deshalb gegründet, um eine Zersplitterung des in den Händen mehrerer Familienangehöriger befindlichen Aktienbesitzes zu vermeiden sowie eine konzentrierte Stimmre...

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