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SWI 11, November 2004, Seite 536

US-Firma mit Datenmanagementleistungen für österreichische Kunden

Erzielt eine US-Firma Gewinne aus Dienstleistungen, die sie österreichischen Kunden im Bereich der elektronischen Datenspeicherung und des Datenabrufes anbietet, dann ist die Frage, ob das US-Unternehmen hierbei in die österreichische beschränkte Steuerpflicht eintritt, auf der Grundlage des traditionellen DBA-Betriebstättenbegriffes zu entscheiden. Dieser setzt voraus, dass dem US-Unternehmen zur Erbringung seiner Dienstleistungen eine „feste Geschäftseinrichtung" zur Verfügung steht. Die bloße Mitbenutzung eines inländischen Servers reicht hierzu nicht aus (EAS 926); Gleiches gilt für die Mitbenutzung inländischer Datenleitungen. Ob eine der US-Firma gehörende und von ihr mit der nötigen Software ausgestattete Steuerungseinheit als örtliche Geschäftseinrichtung aufzufassen ist, wird davon abhängen, ob nach Art und Ort der Aufstellung von einer festen örtlichen Anlage oder Einrichtung gesprochen werden kann. Einem bloßen Telefonapparat oder einem Faxgerät ist bislang diese Eigenschaft nicht zugesprochen worden (EAS 469); allerdings wurde es bei Hotelfernsehgeräten, die für ein grenzüberschreitendes Videofilmangebot in den Hotels benötigt werden, bereits als zweifelhaft angesehen (...

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