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SWI 10, Oktober 2004, Seite 522

EuGH: Erhöhte Versicherungssteuer für bestimmte Dienstleistungen keine Beihilfe

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Mit Urteil vom Rs. C-308/01 GIL Insurance Ltd u. a. hatte der EuGH über Fragen des Duties Tribunal London betreffend die Vereinbarkeit der Erhebung einer Versicherungsprämiensteuer auf Versicherungsverträge im Zusammenhang mit bestimmten Dienstleistungen, die einen höheren als dem für sonstige Versicherungsprämien geltenden Steuersatz vorsah, mit den Bestimmungen der 6. MwSt-RL und dem Verbot staatlicher Beihilfen gem. Art. 87 und 88 EG, zu entscheiden.

Im Ausgangsverfahren vor dem britischen Gericht klagten mehrere Gesellschaften, die im Vereinigten Königreich tätig sind und Versicherungsdienstleistungen oder damit zusammenhängende Dienstleistungen in Bezug auf Haushaltsgeräte erbringen. Einige dieser Gesellschaften sind Versicherungsgesellschaften. Die übrigen sind Vermietungs- und Einzelhandelsgesellschaften, die als steuerpflichtige Versicherungsvertreter auftreten. Die klagenden Gesellschaften entrichteten eine erhöhte Versicherungsprämiensteuer in Höhe von 17,5 % (Insurance Premium Tax; im Folgenden kurz „IPT") für zusammen mit dem Kauf oder der Vermietung von Haushaltsgeräten abgeschlossene Versicherungen. Die IPT wurde 1994 für grundsätzlich alle Versicherungsverträge zu ei...

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