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Geschäftsführerentsendung nach Deutschland
Wird der in einem Dienstverhältnis zu einer österreichischen GmbH stehende Geschäftsführer für die Dauer von drei Jahren nach Deutschland entsandt, wobei er nunmehr seine Geschäftsführerfunktion von Deutschland aus wahrnimmt, verbleibt das Besteuerungsrecht - ungeachtet der in Artikel 15 Abs. 2 enthaltenen „183-Tage-Klausel" - in Österreich (siehe Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland). (EAS 2491 v. )