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SWI 10, Oktober 2004, Seite 484

DBA-Erbschaftssteuerfreiheit für Auslandsimmobilien österreichischer Immobilieninvestmentfonds

Die steuerliche Behandlung der Immobilieninvestmentfonds soll in ihren Grundsätzen nicht von der steuerlichen Behandlung eines Wertpapierfonds abweichen (Erläuterungen zur RV zu § 40 ImmoInvFG). So wie bei den Wertpapierfonds folgt daher das Besteuerungskonzept weitgehend dem Transparenzprinzip. Einkünfte und Vermögenswerte des Fonds werden jedenfalls nicht der Kapitalanlagegesellschaft, sondern unmittelbar den Anlegern zugerechnet.

Diese Betrachtung zeitigt Folgewirkungen bei der Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen. Da alle österreichischen Erbschaftssteuerabkommen auf der Freistellungsmethode beruhen, sind die im Wege von Immobilienfonds anteilig gehaltenen ausländischen Liegenschaften genauso auf Grund der DBA von der österreichischen Erbschaftsbesteuerung freizustellen wie unmittelbar gehaltene ausländischen Grundstücke.

Allerdings besteht keine gesetzliche Handhabe, auf die Berücksichtigung der ausländischen Immobilien bei der Berechnung des Progressionsvorbehaltes zu verzichten, weder wenn in die Auslandsgrundstücke direkt noch wenn in diese indirekt über Immobilienfonds investiert wird. (EAS 2486 v. )

Rubrik betreut von: Internationales Steuerrecht
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