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Mitwirkung des Steuerpflichtigen bei Verrechnungspreisen
Zweieinhalb Jahre nach Ergehen des BFH-Urteils vom , wonach entgegen der Ansicht der deutschen Finanzverwaltung der Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei der Festsetzung von Verrechnungspreisen Grenzen gesetzt sind, hat das deutsche BMF am ein Anwendungsschreiben zu diesem Urteil erlassen. Kroppen/ Rasch (IWB Nr. 11 vom , 495 ff., Fach 3, Deutschland, Gruppe 1, 2057 ff.) kommen im Gegensatz zu anderen literarischen Äußerungen in Deutschland zu dem Ergebnis, dass dieses Schreiben nicht als Nicht-Anwendungserlass zu verstehen ist. Das BMF setze sich in diesem Schreiben vielmehr kritisch mit drei Problembereichen des Urteils auseinander. Dies sind die Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen von Mitwirkungspflichtverletzungen, die Beweislastverteilung hinsichtlich der Ermittlung des angemessenen Fremdvergleichspreises und schließlich die Anforderungen an die Fremdvergleichsdaten. Aufgrund der insoweit weitgehend vergleichbaren Rechtslage in Deutschland (vor Einführung des neuen § 90 AO!) sind diese Überlegungen auch in Österreich von großer Bedeutung.