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Verlustverwertungsproblem bei zwei Auslandsbetriebstätten
Unterhält eine österreichische Baugesellschaft zwei Baubetriebstätten in einem ausländischen DBA-Partnerstaat, mit dem das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung das Freistellungssystem vorsieht (Art. 23A OECD-MA) und erleidet die eine Baubetriebstätte einen Verlust von -100, wohingegen die andere einen Gewinn von +120 erzielt, dann ist zunächst - wie in allen anderen internationalen Steuerfällen mit DBA-Anwendung - festzustellen, in welchem Ausmaß die Auslandseinkünfte nach inländischem Recht in die österreichische Besteuerungsgrundlage einzubeziehen sind: Im Beispielsfall erhöhen die Auslandseinkünfte die österreichische Steuerbemessungsgrundlage um 20. In einem zweiten Schritt ist sodann festzustellen, ob das DBA die Einbeziehung dieses Einkünftebetrages von 20 in die österreichische Besteuerungsgrundlage gestattet. Gemäß dem DBA müssen Einkünfte von Auslandsbetriebstätten aus der inländischen Besteuerungsgrundlage ausgeschieden werden; der Betrag von 20 kann sonach gemäß dem DBA nicht der österreichischen Besteuerung unterworfen werden. Das Auslandsverlusterkenntnis () vermag daran nichts zu ändern, da es auf der gleichen Sichtweise beruht: Zu...