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Untergang des deutschen Verlustvortrages einer inländischen GmbH nach Umwandlung in eine KG
§ 2 Abs. 8 EStG i. d. F. BGBl. I Nr. 57/2004 übernimmt die im Auslandsverlusterkenntnis () vorskizzierte Verpflichtung zur Nachversteuerung steuermindernd S. 432berücksichtigter Auslandsverluste, wenn andernfalls eine Doppelverwertung dieser Verluste eintreten würde. Hierbei soll die Nachversteuerungsverpflichtung auch dann eintreten, wenn eine mögliche Verlustverwertung im Ausland vom Abgabepflichtigen nicht in Anspruch genommen wird; denn eine Option zur dauerhaften Aufwandverlagerung nach Österreich wäre nicht sachgerecht.
Allerdings liegt kein „schädlicher" Verzicht auf Auslandsverlustverwertung vor, wenn die Verlustvortragsfähigkeit im Ausland nach ausländischem Recht deshalb verloren geht, weil in Österreich eine aus unternehmensstrategischen Gründen notwendige Umgründungsmaßnahme erfolgt ist. Verweigert daher die deutsche Steuerverwaltung auf der Grundlage von § 4 Abs. 2 dUmwStG den Vortrag eines Verlustes, den eine österreichische GmbH in ihrer deutschen Betriebstätte erlitten hat, nur deshalb, weil in jenen Jahren, in denen die deutsche Betriebstätte wieder Gewinne erzielt, die österreichische GmbH in eine GmbH & Co KG umgewandelt worden ist, liegt kein Fall einer Na...