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SWI 1, Jänner 2014, Seite 14

EU-Kommission will mehr Verfahrensgarantien für EU-Bürger

Die Europäische Kommission hat am ein Legislativpaket vorgelegt, das den EU-Bürgern bessere Verfahrensgarantien in Strafverfahren bieten soll. Allen Unionsbürgern soll EU-weit das Recht auf ein faires Verfahren garantiert werden. Die Vorschläge sollen die Achtung der Unschuldsvermutung und das Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung sowie besondere Verfahrensgarantien für Kinder gewährleisten, die einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden. Darüber hinaus sollen Verdächtige und Beschuldigte bereits in einem frühen Stadium des Strafverfahrens vorläufige Prozesskostenhilfe erhalten können ebenso wie Personen, gegen die ein Europäischer Haftbefehl erlassen wurde. Die neuen Vorschläge markieren eine weitere wichtige Etappe im Bereich der Verfahrensrechte. Sie ergänzen drei bereits erlassene EU-Richtlinien zum Recht auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen, zum Recht auf Belehrung und Unterrichtung und zum Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand. Diese Vorschläge gewährleisten allen Betroffenen das Recht auf ein faires Verfahren und dienen so dem Grundsatz der Waffengleichheit. Sie werden, sobald sie geltendes Recht sind, zur Stärkung des Vertrauens in die Strafrechtspflege ...

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