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SWI 9, September 2004, Seite 430

Umgründung unter Beteiligung eines Briten

Wird eine österreichische KG in eine GmbH umgegründet, an der neben österreichischen Gesellschaftern auch ein in Großbritannien ansässiger Gesellschafter beteiligt ist, wird hierdurch die Möglichkeit einer Buchwerteinbringung nicht beeinträchtigt (§ 16 Abs. 2 Z 1 UmgrStG). Dies ungeachtet des Umstandes, dass ein Veräußerungsgewinn, der bei einer der Umgründung folgenden Veräußerung der Beteiligung von dem britischen Gesellschafter lukriert wird, gemäß Artikel 13 Abs. 4 DBA-Großbritannien nicht mehr gemäß § 98 Abs. 1 Z 8 EStG in Österreich besteuert werden kann.

Sollten bei dem Umgründungsvorgang nach britischem Recht stille Reserven aufgedeckt und besteuert werden, dann hätte der britische Gesellschafter die Möglichkeit, eine Versteuerung der stillen Reserven auch in Österreich zu erwirken (Aufwertungswahlrecht gem. § 16 Abs. 3 Z 1 UmgrStG), um sodann eine Anrechnung der österreichischen Steuer auf die britische Steuer gemäß Artikel 24 DBA-Großbritannien zu verlangen. Der Aufwertungsbetrag könnte sodann bei der GmbH-Besteuerung in Österreich außerbücherlich auf 15 Jahre abgesetzt werden (§ 16 Abs. 4 Z 2 UmgrStG).

Künftige Gewinnausschüttungen der österreichischen GmbH an den britischen Gesellschafter unterliegen in Österreich einer mit 15 % begrenzten Quellenbesteuerung,...

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