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Gewinnausschüttungen an eine zu 10 % beteiligte französische Gesellschaft
Gemäß Art. 10 DBA-Frankreich wird bei einer mindestens 10%igen Beteiligung einer französischen Kapitalgesellschaft die Dividendenquellenbesteuerung auf 0 % herabgesetzt. Die Entlastung kann an der Quelle herbeigeführt werden, denn es besteht derzeit kein zwingendes Rückerstattungsverfahren. Allerdings trifft die österreichische Gesellschaft die Verpflichtung, die Voraussetzungen für die Kapitalertragsteuerfreistellung erforderlichenfalls nachweisen zu können. Sollten seitens der österreichischen Gesellschaft Unklarheiten in der Frage der steuerlichen Zurechnung der Gewinnausschüttung bestehen (z. B. weil bekannt sein müsste, dass es sich bei der französischen Gesellschaft lediglich um eine Holdinggesellschaft mit Briefkasteneigenschaft handelt), wäre zur Vermeidung von Haftungsrisken - zumindest bei der ersten Gewinnausschüttung - die Wahl des Rückerstattungsverfahrens anzuraten. (EAS 2467 v. )