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iFamZ 5, Oktober 2017, Seite 325

Kosten der Prozessführung nach potenzieller medizinischer Fehlbehandlung außergewöhnliche Belastung des unterhaltspflichtigen Vaters

iFamZ 2017/175

§ 34 Abs 9 Z 3 EStG

In der Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid machte der Revisionswerber geltend, es seien (…) Kosten für die rechtsfreundliche Vertretung seiner Tochter in einem Arzthaftungsprozess in Höhe von 16.660 € als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. (…)

Mit dem angefochtenen Erkenntnis änderte das BFG den Einkommensteuerbescheid 2012 ab (…). Begründend führte das BFG (…) aus, der Revisionswerber sei Vater einer 1986 geborenen Tochter. Im März 1999 sei bei der Tochter ein mechanischer Klappenersatz der Aortenklappe und ein prothetischer Ersatz der Aorta ascendens durchgeführt worden. In weiterer Folge sei sie aufgrund rezidivierender Fieberschübe stationär aufgenommen worden. Es habe der Verdacht einer Infektion an der implantierten Kunstklappe bestanden. Bei der Tochter sei es zu einer septischen Entgleisung der Gerinnung und schließlich zu einer Hirnmassenblutung gekommen. Die Tochter des Revisionswerbers weise seither eine Behinderung von 100 % auf. Der Revisionswerber, der auch die Funktion des Sachwalters innehabe, habe Klage gegen die Krankenanstaltengesellschaft eingebracht. Im Jahr 2012 habe der Revisionswerber aufgrund dieses Verfa...

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