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SWI-Jahrestagung: Privilegierung von Freiberuflern im DBA Liechtenstein verfassungsrechtlich problematisch
SWI Conference: Privileged Treatment of Liberal Professions under the Tax Treaty with Liechtenstein Meets Constitutional Doubts
On November 14th, 2013, the eighth annual SWI conference was held in Vienna. Various recent cases on international tax law were presented and discussed from the perspective of practitioners, judges, tax auditors and experts from the tax administration. This contribution summarizes the main points of discussion on a selected case.
I. Sachverhalt
Ein in Vorarlberg ansässiger Steuerpflichtiger hat in Liechtenstein eine Betriebsstätte und arbeitet von dort aus als Journalist, Texter und PR-Berater. Der Steuerpflichtige ordnet seine Einkünfte Art. 14 DBA Liechtenstein (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) zu. Das Finanzamt sieht das anders und beurteilt die Einkünfte als Unternehmensgewinne nach Art. 7 DBA Liechtenstein. Der Unterschied ist, dass das DBA Liechtenstein grundsätzlich – und damit auch für Art. 7 – die Anrechnungsmethode vorsieht. Einzige Ausnahme sind Einkünfte nach Art. 14 DBA Liechtenstein, bei denen die Befreiungsmethode zur Anwendung gelangt. Da Liechtenstein ein Niedrigsteuerland ist, wirkt sich diese Unterscheidung erheblich auf die Steuerbelastung aus: Mit der Befreiungsmethode beträgt die Gesamtsteuerbelastung des Steuerpflichtigen bloß 3,5 %, mit der Anrechnungsmethode jedoch im konkreten Fall ca. 35 %. Mit der Sache befasst, teilt der UFS, der sich in der...