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Nochmals: Folgen des zur französischen Wegzugsbesteuerung
Bereits in SWI 2004, 293 wurde insbesondere unter Hinweis auf einen Beitrag von Schindler (IStR 2004, 300 ff.) auf die gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an eine Wegzugsbesteuerung nach dem in der Rs. C-9/02, Hughes de Lasteyrie du Saillant, berichtet. Wassermeyer (GmbHR 2004, 613 ff.) untersucht die Frage, welche Folgen sich aus diesem Urteil auch für andere Bereiche als den Wegzug natürlicher Personen ergeben könnten. Wassermeyer weist zudem darauf hin, dass offensichtlich nach Ansicht des EuGH eine bloße Sicherstellung der späteren Besteuerung gemeinschaftsrechtlich nicht zu beanstanden wäre. Daran anschließend wirft er jedoch zu Recht die Frage auf, wann die spätere Besteuerung nach vorheriger Sicherstellung einsetzen darf. Unstrittig wird dies wohl bei späteren Beteiligungsveräußerungen der Fall sein. Fraglich ist jedoch, ob auch Ersatzrealisationstatbestände, wie z. B. die Betriebsaufgabe, die Entnahme, die Einlage, der Erbfall, Schenkungen und Umwandlungen, in gemeinschaftsrechtlich zulässiger Weise Anlass für eine Besteuerung sein können.