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EuGH: Normverbrauchsabgabe gemeinschaftsrechtskonform; 20%iger Zuschlag verstößt gegen Art. 90 EG
Im Weigel musste sich der EuGH mit Fragen des österreichischen VwGH befassen, welche in einem Rechtsstreit zwischen Herrn und Frau Weigel und der Finanzlandesdirektion Vorarlberg über die Normverbrauchsabgabe entstanden sind, die den Eheleuten aufgrund der Zulassung der ihnen gehörenden Kraftfahrzeuge in Österreich anlässlich ihrer Übersiedlung von Deutschland nach Österreich auferlegt wurde. Die Eheleute Weigel sind deutsche Staatsbürger, die Mitte des Jahres 1996 nach Österreich übersiedelten. Herr Weigel, der bis dahin in Deutschland erwerbstätig gewesen war, wurde damals zum Leiter der Vorarlberger Landesbibliothek bestellt. Frau Weigel war bis zur Geburt des gemeinsamen Kindes ebenfalls in Deutschland erwerbstätig gewesen.
Als Übersiedlungsgut brachten die Beschwerdeführer je einen Personenkraftwagen mit nach Österreich. Anlässlich ihrer Übersiedlung mussten sie die Zulassung der Fahrzeuge in Österreich beantragen. Nachdem die Zulassung erfolgt war, wurde ihnen mit Bescheiden des Finanzamts Feldkirch die NoVA auferlegt. Die Eurotax-Notierungen dienten als Grundlage für die Bemessung der NoVA. Unter Anwendung eines Steuersatzes von 14 % wurde eine NoVA festgesetzt. Die Grundabgabe wurde anschließend um