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SWI 7, Juli 2004, Seite 333

Indian Supreme Court Decided: Double Non-Taxation No Abuse

INDISCHES HÖCHSTGERICHT HAT ENTSCHIEDEN: DOPPELTE NICHTBESTEUERUNG KEIN MISSBRAUCH

Vanessa Metzler

Das indische Höchstgericht hatte am über einen Fall zu entscheiden, der sich mit der Anwendbarkeit des DBA Indien-Mauritius befasste. Das zuständige Finanzamt wollte dem in Mauritius gegründeten institutionellen Investor die Abkommensberechtigung verwehren, basierend auf den Argumenten, dass diese Gesellschaft - inkorporiert in Mauritius und mit Ort der Geschäftsleitung in einem dritten Staat - lediglich zu Missbrauchszwecken in Mauritius gegründet wurde, um steuerfreie Kapitalerträge lukrieren zu können. Die Ansässigkeit in Mauritius sei nicht gegeben, da dort effektiv keine Steuern zu entrichten gewesen seien. Vanessa Metzler stellt die Argumentationslinien des Obersten Gerichtshofes dar, die schlussendlich zu der Erkenntnis geführt haben, die Gesellschaft als in Mauritius ansässig zu werten und infolgedessen die Abkommensberechtigung zu gewähren, was zu dem Ergebnis der doppelten Nichtbesteuerung führte, und unterzieht dieses Ergebnis einer analytischen Betrachtung.

I. FactsA large number of institutional inventors became resident in Mauritius and invested in shares of Indian companies. These companies were controlled and managed from countries other than India or Mauritius...

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