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SWI 7, Juli 2004, Seite 332

Deutsche Geschäftsführer einer funktionsschwachen österreichischen Tochter-GmbH einer deutschen AG

(BMF) - Hat eine deutsche AG in Österreich eine 100%ige Tochter-GmbH errichtet (die keine eigenen Dienstnehmer beschäftigt und die bis zur Aufnahme einer aktiven Tätigkeit im Jahr 2003 nur Jahresumsätze in der Größenordnung von 120.000 Euro auswies) und sind mit der Geschäftsführung dieser GmbH zwei Dienstnehmer der deutschen AG betraut, die etwa alle vier Monate zu Geschäftsführersitzungen nach Wien kommen, dann unterliegt ein Teil der von der deutschen AG gezahlten Gehälter der österreichischen Besteuerung. Nämlich jener Teil, der auf die übernommene Geschäftsführerfunktion für die österreichische GmbH entfällt, wobei es unerheblich ist, ob die maßgebende Tätigkeit in Deutschland oder in Österreich ausgeübt worden ist. Dies deshalb, weil im Fall von GmbH-Geschäftsführern nach dem DBA-Deutschland-1954 der Ort der Arbeitsausübung grundsätzlich am Sitz der GmbH gelegen ist. Im neuen DBA-Deutschland-2000 ist diese Rechtslage insoweit aufrechterhalten worden, als die Geschäftsführerbezüge in Artikel 16 aufgenommen worden sind, wodurch nunmehr ausdrücklich dem Ansässigkeitsstaat der Kapitalgesellschaft das Besteuerungrecht daran zugewiesen worden ist.

Werden den deutschen AG-Dienstnehme...

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