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SWI 3, März 2004, Seite 159

VwGH zur (Nicht-)Anerkennung der Kosten von Auslandsreisen als Betriebsausgabe

Der Steuerpflichtige, ein EDV-Berater, machte als Betriebsausgaben zahlreiche Auslandsreisen (in die USA, nach Australien, Maui, etc.) im Ausmaß von fast 30 % der Umsätze geltend. Er führte weder detaillierte Reiseaufzeichnungen noch einen Terminkalender, Reiseprogramme oder -berichte lagen nicht vor. Das Finanzamt kürzte die Reiseausgaben um 50 %.

Dazu führt der VwGH aus:

Der Beschwerdeführer bekämpft die Ansicht der belangten Behörde, Kosten einer Auslandsreise seien grundsätzlich Aufwendungen für die Lebensführung, außer sie seien ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich veranlasst. Kosten von Auslandsreisen, insbesondere von Studienreisen, könnten zwar Aufwendungen für die Lebensführung darstellen, bei Geschäftsreisen trete jedoch die Bedeutung privater Unternehmungen in den Hintergrund, wenn ein unmittelbarer betrieblicher oder beruflicher Anlass für die Reise bestehe. Es sei rechtswidrig, die gegenständlichen Reisen einzig an den Parametern, welche die Rechtsprechung für Studienreisen entwickelt habe, zu messen. Die Reisen nach Deutschland und England seien auch nicht deshalb abzugsfähig, weil ihre Dauer nicht wesentlich über die Dauer der Fachmesse hinausgegangen se...

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