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SWI 3, März 2004, Seite 151

EuGH: Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit durch Nichtberücksichtigung von Verbindlichkeiten bei der Erbschaftssteuerberechnung

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Urteil vom Rs. C-364/01 Erben von H. Barbier hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die Nichtberücksichtigung von Übertragungsverpflichtungen im Zusammenhang mit Grundstücken bei der Bemessung der Erbschaftssteuer im Lagestaat der Grundstücke anlässlich des Ablebens einer nicht im Lagestaat der Grundstücke ansässigen Person mit den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts in Einklang steht. Diese Frage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen der Ehefrau und dem einzigen Sohn von Herrn Barbier als dessen Erben einerseits und der niederländischen Finanzverwaltung andererseits wegen deren Weigerung, bei der Bewertung von niederländischen Immobilien des Herrn Barbier die darauf lastenden Übertragungsverpflichtungen in Abzug zu bringen, weil Herr Barbier bei seinem Tod nicht in den Niederlanden wohnte.

Herr Barbier, ein 1941 geborener niederländischer Staatsbürger, zog 1970 von den Niederlanden nach Belgien, von wo aus er seine Tätigkeit als Geschäftsführer einer in den Niederlanden ansässigen Gesellschaft (B.V.) fortführte. Im Zeitraum 1970 bis 1988 erwarb Herr Barbier verschiedene in den Niederlanden belegene Immobilien, aus denen er Mieteinkünfte bezog. Auf den betreffenden...

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