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iFamZ 5, Oktober 2017, Seite 325

Keine Änderung der Kinderbetreuungsgeldvariante im gerichtlichen Verfahren

iFamZ 2017/173

§ 26a KBGG; § 67 Abs 1 ASGG

Wurde beim Krankenversicherungsträger Kinderbetreuungsgeld in der Pauschalvariante 12+2 beantragt, kann nur diese Variante Gegenstand des sozialgerichtlichen Verfahrens sein; für ein Begehren auf Kinderbetreuungsgeld in der Pauschalvariante 30+6 ist der Rechtsweg unzulässig.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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