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BFH befindet Abzugsverbot für Gewerbesteuer für verfassungsgemäß
Die Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer von der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer ist verfassungsgemäß. Die mit diesem Abzugsverbot verbundene Einschränkung des sog. objektiven Nettoprinzips bei Kapitalgesellschaften verstößt nach Auffassung des BFH nicht gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot oder die Eigentumsgarantie des deutschen Grundgesetzes. Sie lässt sich vielmehr im Gesamtzusammenhang mit den steuerlichen Entlastungen durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 hinreichend sachlich begründen (BFH , I R 21/12).