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SWI 1, Jänner 2004, Seite 37

EuGH: Umsätze einer Ambulanz für klinische Psychologie mehrwertsteuerfrei

Peter Haunold, Christian Stangl und Michael Tumpel

Der EuGH hatte sich im Urteil vom Rs. C-45/01 Christoph-Dornier-Stiftung für Klinische Psychologie mit Fragen des deutschen Bundesfinanzhofes nach der Auslegung der Befreiungsbestimmung des Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. b und c der 6. MwSt-RL auseinander zu setzen. Diese Fragen stellten sich in einem Rechtsstreit zwischen der Christoph-Dornier-Stiftung für Klinische Psychologie (i. w. F. kurz Dornier) und den deutschen Finanzbehörden über die Erhebung von Mehrwertsteuer zu einem ermäßigten Satz auf psychotherapeutische Behandlungen, die Dornier 1990 durchgeführt hat und die nach ihrer Auffassung von der Mehrwertsteuer hätten befreit sein müssen.

Dornier ist eine gemeinnützige Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Marburg (Deutschland). Die Stiftung bezweckt die Förderung der klinischen Psychologie und will dazu beitragen, die Behandlungsmethoden durch Grundlagen- und Anwendungsforschung im Bereich der klinischen Psychologie zu verbessern. Zu diesem Zweck unterhält sie eine Ambulanz, in der bei ihr angestellte Diplompsychologen Patienten psychotherapeutisch behandeln. Die 1990 bei Dornier angestellten Diplompsychologen waren keine Ärzte. Sie besaßen jedoch eine Erlaubnis nach dem H...

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