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Altersgrenze für Waisenpension
iFamZ 2017/172
Mit der Vollendung des 27. Lebensjahres besteht eine absolute Altershöchstgrenze für den Anspruch auf Waisenpension, bis zu der eine Verlängerung der Kindeseigenschaft möglich ist. Daran vermögen auch unvorhergesehene und unabwendbare Ereignisse nichts zu ändern.