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iFamZ 5, Oktober 2017, Seite 325

Altersgrenze für Waisenpension

iFamZ 2017/172

§ 252 Abs 2 Z 1 ASVG

Mit der Vollendung des 27. Lebensjahres besteht eine absolute Altershöchstgrenze für den Anspruch auf Waisenpension, bis zu der eine Verlängerung der Kindeseigenschaft möglich ist. Daran vermögen auch unvorhergesehene und unabwendbare Ereignisse nichts zu ändern.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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