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Aktuelles aus der Personalverrechnung
Neuerlicher BMF-Erlass zu Zinserhöhung
Im heurigen Jahr gab es bereits zwei Leitzinssatzerhöhungen der EZB, und zwar mit um 0,5 Prozentpunkte und mit um weitere 0,5 Prozentpunkte auf nunmehr 2,88 %.
Das BMF hat daher mit Wirkung von (, 2023-0.192.676, BMF-AV 2023/32) die Höhe der Zinssätze für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- und Beschwerdezinsen neu festgesetzt. Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- undBeschwerdezinsen liegt 2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und beträgt somit 4,88 %.
Änderung der Lohnkontenverordnung
Mit BGBl II 2023/55, ausgegeben am , wurde die Lohnkontenverordnung um die vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer geleisteten Kostenersätze iZm dem Laden von E‑Fahrzeugen wie folgt ergänzt:
„§ 1 Abs 1 Z 19 vom Arbeitgeber geleistete Ersätze für Kosten
a) des Aufladens an einer öffentlichen Ladestation gemäß § 4c Abs. 1 Z 2 lit. a der Sachbezugswerteverordnung, BGBl. II Nr. 416/2001,
b) des Aufladens samt der Lademenge in Kilowattstunden gemäß § 4c Abs. 1 Z 2 lit. b der Sachbezugswerteverordnung,
c) des Aufladens gemäß § 8 Abs. 9 Z 2 der Sachbezugswerteverordnung (pauschale Monatsbeträge) samt dem Nachweis, dass die vom Arbeitnehmer verwendete Ladeeinrichtung nicht in der Lage ist die Lademenge diesem Kraftfahrzeug zuzuordnen und
d) der Anschaffung einer Ladeeinrichtung ...