Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 12, Dezember 2003, Seite 576

Steuerabzug nach § 99 EStG bei Gastspielen russischer Theater

(BMF) - Nach der geltenden Rechtslage unterliegen Vergütungen an russische Theater für die Durchführung von Inlandsgastspielen ab der inländischen Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG (EAS 2302). Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug sind die Bruttoeinnahmen des Theaters; eine Kürzung um Kosten des Theaters ist nicht möglich. Daher können auch die vom Theater an die Schauspieler zu leistenden Gagen die Basis für den Steuerabzug nicht mindern; und zwar auch dann nicht, wenn die Schauspieler wegen Unterschreitens der Veranlagungsgrenze für beschränkt Steuerpflichtige (EUR 3.630 gemäß § 42 Abs. 2 EStG) steuerlich nicht zu erfassen sind.

Stellt hingegen das Theater einen Antrag auf Durchführung einer Körperschaftsteuerveranlagung, dann sind hierbei die Gagen der Schauspieler als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn ein Besteuerungsnachweis erbracht wird. Dieser Besteuerungsnachweis ist gemäß § 102 Abs. 1 Z 3 aber nur für jene Gagen erforderlich, die an Schauspieler geleistet werden, „die hiemit der beschränkten Steuerpflicht unterliegen" (siehe auch Rz. 8042 EStR 2000). Bei jenen Schauspielern, bei denen mangels Überschreitens der Veranlagungsgrenze von EUR 3.630 keine Steuerleistung als beschränkt Steuerpflichtige anfallen kann, i...

Daten werden geladen...