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Unterkapitalisierungsregeln und abkommensrechtliche Diskriminierungsverbote
Gemäß § 8 a deutsches KStG werden Vergütungen für Fremdkapital, die eine inländische Kapitalgesellschaft ihrem nicht im Inland ansässigen Gesellschafter schuldet, bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 8 a dKStG in verdeckte Gewinnausschüttungen umqualifiziert. Der EuGH hat in seinem Urteil in der Rechtssache Lankhorst-Hohorst vom bereits ausgesprochen, dass diese Ungleichbehandlung zu Fremdkapital, das einer deutschen Kapitalgesellschaft von einem deutschen Gesellschafter zur Verfügung gestellt wird, nicht mit dem Gemeinschaftsrecht im Einklang steht. Brendt (IWB Nr. 19 vom , 897 ff., Fach 3, Gruppe 2, Deutschland, 1079 ff.) untersucht die Frage, ob in dieser Ungleichbehandlung auch ein Verstoß gegen das Beteiligungsdiskriminierungsverbot des Art. 24 Abs. 5 OECD-MA zu sehen ist. Er kommt zu dem Ergebnis, dass ein solcher Verstoß vorliegt. Dies entspricht auch der h. M. in Österreich (vgl. M. Lang in Gassner/M. Lang/Lechner, Aktuelle Entwicklungen im internationalen Steuerrecht, 1994, 152 ff.). Angesichts dieser Überlegungen können auch in Österreich unterschiedliche Rechtsfolgen, die seitens der Finanzverwaltung auf Fremdfinanzierungen ausländischer Gesellschafter angewende...