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Österreichische Grenzgänger-Geschäftsführer deutscher Kapitalgesellschaften
(BMF) - Nach Art. 9 Abs. 3 DBA-Deutschland aus dem Jahr 1954 waren in Österreich ansässige und als Grenzgänger bei deutschen Kapitalgesellschaften beschäftigte Geschäftsführer in Österreich steuerpflichtig, vorausgesetzt, dass die Arbeit tatsächlich im deutschen Grenzgebiet ausgeübt worden ist und dass sie an der Kapitalgesellschaft nicht wesentlich beteiligt waren.
Im Geltungsbereich des ab anzuwendenden Abkommens vom ist aber insoweit eine Rechtsänderung eingetreten, als das Besteuerungsrecht Deutschland zufällt. Denn Geschäftsführer werden im DBA-2000 aus der - mit der Grenzgängerregelung versehenen - Zuteilungsregel für Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit herausgelöst und der Zuteilungsregel für Aufsichtsräte unterstellt, die keine Grenzgängersondervorschrift mehr enthält (EAS 1553 und österreichisch-deutsche Verständigung vom - AÖFV Nr. 103/2000). (EAS 2316 v. )