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Vertrauensschutz im Verfahren 42
Legitimate Expectations in Procedure 42
Art. 6 para. 3 Austrian VAT Act allows for tax-free imports from third countries, provided that the goods are then subject to an intra-community delivery (“procedure 42”). In cases where evidence of such delivery is not possible, the freight forwarder, in general, is liable to taxation. Walter Summersberger analyzes the question as to whether objections to legitimate expectations can be raised.
I. Ausgangslage
Art. 6 Abs. 3 UStG lässt die Einfuhrumsatzsteuerfreiheit von Einfuhren aus Drittstaaten zu, sofern die Waren anschließend Gegenstand einer innergemeinschaftlichen Lieferung werden („Verfahren 42“). In den Fällen, in denen der Nachweis über eine innergemeinschaftliche Lieferung nicht gelingt, wird in der Regel der Spediteur als Steuerschuldner herangezogen. Art. 239 Abs. 1 zweiter Anstr. ZK i. V. m. Art. 899 Abs. 2 ZK-DVO lässt eine Erstattung oder einen Erlass von Abgaben zu, sofern es sich um „besondere Fälle handelt, die sich aus Umständen ergeben, die nicht auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind“. Jüngst hat Schrömbges in diesem Zusammenhang die Ansicht vertreten, dass Art. 239 ZK kein geeigneter Tatbestand sei, Vertrauensschutz zu ge...