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Einkaufsaktivitäten einer schweizerischen Gesellschaft über eine österreichische Konzernhandelsgesellschaft
Benützt eine in der Schweiz ansässige Kapitalgesellschaft die Räumlichkeiten ihrer österreichischen Schwestergesellschaft (Handelsunternehmen), um dort durch einen entsandten Mitarbeiter ihre Konzerneinkaufstätigkeiten in Österreich und im Drittausland zu unterstützen, dann stellen diese Räumlichkeiten eine Betriebstätte im Sinn des S. 485§ 29 BAO für die schweizerische Gesellschaft dar; denn diese Räumlichkeiten werden für die betriebliche Einkaufstätigkeit der schweizerischen Gesellschaft genutzt und dienen damit der Erzielung betrieblicher Einkünfte der schweizerischen Gesellschaft.
Bei diesem Sachverhaltsbild geht es daher nicht um eine Einkaufstätigkeit der österreichischen Handelsgesellschaft, die von der Schweiz aus unterstützt wird, sondern um eine Einkaufstätigkeit der schweizerischen Gesellschaft, bei der sich die schweizerische Gesellschaft der Räumlichkeiten ihrer österreichischen Schwestergesellschaft bedient. Dies bedingt, dass die Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten und der übrigen Infrastruktur an den entsandten Mitarbeiter fremdüblich von der schweizerischen Konzerngesellschaft abgegolten wird.
Die schweizerische Gesellschaft tritt mit ihrer nach § 29 BAO begründeten Betriebstätte woh...