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Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Österreich
Zwischen Österreich und Deutschland wurde die bestehende Konsultationsvereinbarung verlängert ( 2021-0.677.478). Hervorgehoben wird, dass die Vereinbarung nur als vorübergehende Maßnahme gelten soll, um das Ausmaß der COVID-19-Pandemie für grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer möglichst gering zu halten. Auch wenn es inhaltlich keine wesentlichen Änderungen gibt, ist es wert, einen Blick darauf zu werfen.
Im Zuge der COVID-19-Pandemie sind Deutschland und Österreich aufgrund des Konsultationsmechanismus im DBA (Art 25 Abs 3 DBA Deutschland) übereingekommen, auf behördlicher Ebene Schwierigkeiten, die bedingt durch die Pandemie entstehen, betreffend die Vermeidung der Doppelbesteuerung spezieller Einkünfte zu lösen.
Gegenstand der Konsultationsvereinbarung sind die Zuteilung der Besteuerungsrechte iVm unselbständiger Arbeit und Homeoffice (Art 15 Abs 1 DBA Deutschland), der Grenzgängerregelung und Homeoffice (Art 15 Abs 6 DBA Deutschland), Kurzarbeitergeld (Deutschland) und Kurzarbeitsunterstützung (Österreich) (Art 18 Abs 2 DBA Deutschland), öffentliche Bezüge und Homeoffice (Art 19 Abs 1 DBA Deutschland) sowie Betriebsstättenbegründungen iVm Homeoffice-Tätigkeiten (Art 5 Abs 1 DBA Deutschland).
Die Vereinbarung ist am in Kraft getreten und findet Anwendung auf Arbeitstage ab dem bis . Sie verlängert sich automatisch um einen we...