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Steuerbetrug versus Steuerhinterziehung im Schweizer Steuerrecht
Das Schweizer Steuerrecht unterscheidet zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. Diese Unterscheidung hat auch aus deutscher Sicht insoweit Bedeutung, als ein Informationsaustausch nach dem DBA Deutschland-Schweiz nur in Fällen des Steuerbetruges, nicht jedoch bei Steuerhinterziehung in Betracht kommt. Vater (IWB Nr. 16 vom , 767 ff., Fach 5, Schweiz, Gruppe 2, 537 ff.) stellt unter Bezugnahme auf die Schweizer Rechtspraxis den unterschiedlichen Inhalt der beiden Begriffe dar. Er betont, dass es auch in Zukunft bei „gewöhnlicher Steuerhinterziehung" keine Amtshilfe von Schweizer Seite geben wird. Auch das Schweizer Bankgeheimnis wird in diesen Fällen nicht durchbrochen. Daran ändert sich auch durch die am zwischen den EU-Finanzministern getroffenen Vereinbarung nichts, wonach im Hinblick auf Zinseinkünfte ein Informationsaustausch zwischen den Finanzbehörden der EU-Staaten und den Schweizer Finanzbehörden stattzufinden hat.