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Freistellung ausländischer Betriebsstätteneinkünfte
In der deutschen Literatur wird in letzter Zeit zunehmend die Frage der Anwendung des Methodenartikels (konkret: der Befreiungsmethode) eines DBA auf Dividenden-, Zinsen- und Lizenzeinkünfte einer ausländischen Betriebsstätte diskutiert. Nach dem bisher auch in Österreich vorherrschenden Verständnis werden Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren durch den Betriebsstättenvorbehalt (Art. 10 Abs. 4, 11 Abs. 4 und 12 Abs. 3 OECD-MA) zu Unternehmensgewinnen i. S. d. Art. 7 Abs. 1 OECD-MA - mit der Folge, dass diese im Ansässigkeitsstaat des Unternehmers bei Bestehen eines DBA mit Befreiungsmethode von der Besteuerung freizustellen sind. Wassermeyer hat diese Auffassung zuletzt mehrfach kritisch hinterfragt und selbst die Ansicht vertreten, dass eine Freistellung auf Basis der Betriebsstättenvorbehalte nicht in Betracht kommt, sondern stets die Anrechnungsmethode heranzuziehen ist. Wagner (IWB Nr. 15 vom , 699 ff., Fach 3, Deutschland, Gruppe 2, 1067 ff.) legt mit m. E. überzeugenden Argumenten dar, dass die bisherige Sichtweise der Betriebsstättenvorbehalte, die zudem der BFH-Rechtsprechung entspricht, durch die dagegen von Wassermeyer ins Treffen geführten Argumente nicht erschüttert wer...