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Vermeidung der Hinzurechnungsbesteuerung bei österreichischen Privatstiftungen mit deutschen Begünstigten
How Austrian Private Foundations with German Beneficiaries Can Avoid CFC Taxation
In cases of foreign private (family) foundations, in order to avoid assets transferred to the foundation from being withdrawn from German taxation rights, German tax law provides certain regulations. For example, German beneficiaries of such foundations may be taxed even if the beneficiaries have not received any income. Stefan Haas examines how, in cases of Austrian private foundations with German beneficiaries, taxation in Germany under the CFC regime can be avoided based on the German Foreign Transactions Tax Act.
I. Ausgangslage
Ausländische Stiftungen, die in Deutschland weder ihren Sitz noch ihren Ort der Geschäftsleitung haben, unterliegen in Deutschland allenfalls mit ihren dort erzielten Einkünften der beschränkten Steuerpflicht (§ 2 Nr. 1 dKStG). Aufgrund der auch im deutschen Steuerrecht anerkannten Steuersubjekteigenschaft von ausländischen Stiftungen und der damit verbundenen Abschirmwirkung beschränkt sich der deutsche Steuerzugriff daher auf tatsächlich geleistete Zuwendungen an in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen. Um jedoch zu vermeiden, dass im Fall von Familienstiftungen Vermögen auf ausländische Stiftungen übertragen und das daraus resultierende E...