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SWI 10, Oktober 2003, Seite 443

OECD-abweichende Quellenbesteuerung für Beteiligungsveräußerungen im DBA-Australien

Das DBA-Australien weicht in mehreren Belangen vom OECD-Musterabkommen ab. Im Zusammenhang mit der Veräußerung von Kapitalbeteiligungen ist zu beachten, dass das Abkommen einerseits keine besondere Zuteilungsregel für die Veräußerung von beweglichem Vermögen enthält und andererseits in Artikel 21 für nicht besonders geregelte Einkünfte ein Quellenbesteuerungsrecht vorsieht.

Veräußert daher ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger seinen (seit mehr als einem Jahr in seinem Privatvermögen gehaltenen) Anteil an einer australischen Handels-GmbH S. 444an ein australisches Investmenthaus und führt dies zu einem in Australien mit 20 % besteuerten Gewinn, dann steht die australische Besteuerung nicht im Widerspruch zum Doppelbesteuerungsabkommen. Bei der nach § 31 EStG in Österreich (zum Hälftesteuersatz) stattfindenden Besteuerung ist die australische Steuer nach Maßgabe von Artikel 23 Abs. 3 lit. b des Abkommens anzurechnen. (EAS 2330 v. )

Rubrik betreut von: Internationales Steuerrecht
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