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SWI 10, Oktober 2003, Seite 442

Vergabe von Wissenschaftspreisen durch eine inländische Stiftung

Zuwendungen, die von einer österreichischen Privatstiftung gewährt werden, unterliegen der 25%igen Kapitalertragsteuer; und zwar auch dann, wenn sie an im Ausland ansässige Begünstigte fließen. Die Steuerpflicht tritt auch ungeachtet des Umstandes ein, ob es sich um regelmäßige oder einmalige Zuwendungen handelt; auch ist der Zuwendungsgrund unerheblich; denn gemäß § 27 Abs. 1 Z 7 EStG sind Zuwendungen „jeder Art" einer eigennützigen Privatstiftung als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen. Die Kapitalertragsteuer ist daher auch dann zu erheben, wenn es sich um Preise außerhalb eines Wettbewerbes handeln sollte, die in Würdigung der Persönlichkeit des Empfängers oder seines Schaffens gewährt werden und die - wären sie nicht von einer Privatstiftung geleistet worden - nicht steuerbar sind.

Werden daher Wissenschaftspreise von einer österreichischen Privatstiftung an Preisträger in Norwegen, Deutschland und in der Schweiz vergeben, dann tritt nach inländischem Recht Kapitalertragsteuerabzugspflicht ein.

S. 443Allerdings sind auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen, die eine dem Artikel 10 Abs. 3 des OECD-Musterabkommens inhaltlich gleichwertige Bestimmung enthalten, derartige Zuwendungen nicht dem Artikel ...

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