Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abstufung einer Vertriebstochtergesellschaft zur bloßen Vermittlerin
(BMF) - Es ist bekannt, dass multinationale Konzerne zunehmend dazu übergehen, ihre ausländischen Vertriebsstrukturen zu ändern und ihre ausländischen Vertriebstochtergesellschaften nicht mehr als Eigenhändler auftreten zu lassen. EAS 2128 hatte sich bereits mit einer diesbezüglichen Anfrage befasst, in der französische und deutsche Muttergesellschaften ihre österreichischen Vertriebstochtergesellschaften als bloße Kommissionäre einstufen wollten. Es ist dabei die Auffassung vertreten worden, dass die Tochtergesellschaften damit als „Vertreterbetriebstätten" der ausländischen Muttergesellschaft gewertet werden könnten, wobei dies aber kraft einer Sonderbestimmung im Schlussprotokoll zum DBA-Deutschland nicht gegenüber deutschen Konzerngesellschaften so gehandhabt werden dürfte. Im Übrigen wurde auf die derzeit anhängigen Arbeiten in der OECD hingewiesen, die es derzeit noch nicht zulassen, im EAS-Verfahren weiterführende Hinweise zu geben. Fragen dieser Art müssten demzufolge derzeit noch als Sachverhaltsfragen mit dem örtlich zuständigen Finanzamt in Österreich abgeklärt werden.
Im Grunde gelten diese Aussagen zur Vertriebsumstellung auf Kommissionsbasis auch in einem Fall, in dem ...