Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 9, September 2003, Seite 436

EuGH: Aufnahme eines neuen Gesellschafters in eine Personengesellschaft ist nicht steuerbar

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Mit Urteil vom Rs. C-442/01 KapHag Renditefonds 35 Spreecenter Berlin-Hellersdorf 3. Tranche GbR beantwortete der EuGH eine Frage des deutschen Bundesfinanzhofs über die mehrwertsteuerliche Behandlung der Aufnahme eines Gesellschafters in eine Gesellschaft gegen Bareinlage. Diese Frage stellte sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der KapHag Renditefonds 35 Spreecenter Berlin-Hellersdorf 3. Tranche GbR (i. w. F. kurz Spreecenter GbR) und dem Finanzamt Charlottenburg. Die Spreecenter GbR ist eine deutsche Gesellschaft bürgerlichen Rechts, an der die LOGOS Grundstücks-Treuhand GmbH (i. w. F. kurz GmbH I), die LOGOS Zweite Grundstücks-Treuhand GmbH (i. w. F. kurz GmbH II) sowie die Herren Moegelin (A), Tiemann (B) und Mehnert (C) als Gesellschafter beteiligt sind.

Zweck der Spreecenter GbR waren der Erwerb eines Erbbaurechts an einem Grundstück in Berlin (Deutschland), dessen Bebauung mit Gebäuden eines Einkaufszentrums und die Nutzung der Bauten durch Vermietung und Verpachtung sowie deren Instandhaltung. Das Erbbaurecht erwarben die GmbH I und die GmbH II über die Spreecenter GbR, der A und B später beitraten. Die Spreecenter GbR sollte als geschlossener Immobilienfonds geführ...

Daten werden geladen...