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SWI 9, September 2003, Seite 431

EuGH: Echtes Factoring mehrwertsteuerpflichtig

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Am hat der EuGH in seinem Urteil in der Rs. C-305/01 MKG-Kraftfahrzeuge-Factoring GmbH über die umsatzsteuerliche Behandlung des echten Factoring entschieden. Die dem EuGH vorgelegten Fragen stellten sich in einem Rechtsstreit zwischen dem deutschen Finanzamt Groß-Gerau und der MKG-Kraftfahrzeuge-Factoring GmbH (i. w. F. MKG) über die Art und Weise der Berechnung der von der MKG als einer so genannten echten Factoring-Gesellschaft geschuldeten Mehrwertsteuer. MKG übernahm im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Kraftfahrzeugen durch die M-GmbH, die demselben Konzern wie die MKG angehört, das Factoring- und Finanzierungsgeschäft. Im Factoringvertrag verpflichtete sich die MKG gegenüber der M-GmbH zum einen, deren Forderungen gegenüber den Händlern aus Fahrzeuglieferungen innerhalb eines jeweils zuvor von ihr festgelegten Rahmens anzukaufen. Für die angekauften Forderungen übernahm sie das Ausfallrisiko ohne Rückgriffsrecht gegen die M-GmbH. Der Delkrederefall galt als eingetreten bei Ausfall der Zahlung durch die Händler 150 Tage nach Fälligkeit der jeweiligen Rechnung. Zum anderen verpflichtete sich die MKG, die übrigen Forderungen der M-GmbH - allerdings mit Rückgriffsrecht gegen di...

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